RETT-Blocker Immobilienschutz
Steuern ignorieren?
Langfristig gesehen bringt es beim Vermögensaufbau nichts, sich bei der Wahl seiner Anlagestrategie an Steuervorteilen zu orientieren. Denn Steuergesetze können sich jedes Jahr ändern. Ihre Rendite sollten Sie somit nicht von dem politischen Willen einer Regierung abhängig machen.
Anleger, die vor Jahren etwa wegen steuerlich attraktiver Verlustvorträge in Medien- oder Schiffsfonds investiert hatten, bekamen diese später vom Finanzamt oftmals nicht anerkannt. Es zählt vor allem die Rendite der Anlage selbst – Steuervorteile können Sie beim Vermögensaufbau getrost ignorieren.
Stattdessen empfiehlt sich eine Strategie, die zukünftige staatliche Zugriffe auf das Immobilienvermögen verhindert ober zumindest erschwert. Zumal der deutsche Immobilienmarkt nicht zum Immobilien-Mekka gehört. Capital schreibt darüber.

St. Publius, Europa und Immobilienschutz
St. Publius hat zusammen mit der renommierten Kanzlei KöTax aus Düsseldorf eine spezielle RETT-Blocker Struktur entwickelt, mit der Sie trotz § 1 Abs. 3a GrEStG grunderwerbssteuerfrei Immobilien ins Ausland verlagern können! Immobilienschutz scheint gerade in der heutigen Zeit, mehr als sinnvoll zu sein.
Ihre Immobilien unterliegen nach dem Transfer in eine ausländische Limited (z.B. Malta Ltd oder Irland Ltd.) einem Steuersatz von nur noch 5 – 15%. Der Zugriff des deutschen Staates auf Immobilien in Ltd-Besitz ist äußerst beschränkt. Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt weitestgehend nicht mehr an.
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