Steuerberater für IT-Freiberufler
IT-Professionals arbeiten in einer globalisierten Welt, wo nationale Grenzen mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Softwareentwickler aus Indien, China, USA und Deutschland kooperieren aber auch konkurrieren mehr und mehr um lukrative Jobs. St. Publius hilt Ihnen als Steuerberater für IT-Freiberufler!
Aufgrund hoher Haftungsrisiken
empfiehlt sich für IT-Professionals die Abrechnung ihrer Aufträge über eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung wie z.B. Ltd, GmbH etc. Im Falle von Inanspruchnahme eines Kunden z.B. durch Entwicklungsfehler ist somit der Schaden auf die Kapitaleinlage begrenzt. Versicherungen, um solche Haftungsrisiken gänzlich abdecken zu können sind gerade für Berufsanfänger meist kaum erschwinglich.
Als Kapitalgesellschaft in Europa
hat sich die maltesische Ltd. für IT-Professionals als äußerst vorteilhaft erwiesen. Neben dem niedrigen Stammkapital von 1250.- €, dem EURO als Währung und der guten IT-Infrastruktur sind auch die Unternehmenssteuern äußerst attraktiv. Statt hoher Steuerabzüge zwischen 30-45% bietet Malta die Möglichkeit zum Betrieb einer Ltd. mit 5% Steuerbelastung für Nicht-Malteser.
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